— Maßnahmen Sonnwendfeuer —

Aufgrund der extremen Trockenheit sind sämtliche Feuer, Fackeln und Feuerwerke auf den Weinbergen und im Ortsgebiet verboten! Dazu zählen auch Grillfeuer! Die Freiwillige Feuerwehr bittet ALLE im Sinne der Sicherheit dies zu beachten! Weiters ist bei den 3 Feuerwehren (Wösendorf, Joching und Weissenkirchen) eine Brandsicherheitswache eingerichtet!

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Waldbrandverordnung für den Bezirk Krems

von BH Krems

Präambel

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende

 

V E R O R D N U N G

Gemäß § 41 Abs.1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. 440/1975 i.d.g.F. wird für den Verwaltungsbezirk Krems zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände verordnet:

 
§ 1
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Krems sowie in deren
Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
 

§ 2
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. A) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen beträgt.
 

§ 3
Diese Verordnung tritt mit 18. April 2017 (Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Krems) in Kraft.
Hinweise:
* Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

* Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

Für den Bezirkshauptmann
Mag. Lappel

Kennzeichen: KRL1-A-094/010
Bürgerservice-Telefon: 02742-9005-9005

Hier sehen Sie eine Übersicht über die derzeitige Waldbrandgefahr: www.zamg.ac.at